Ortsbeauftragter

Ortsbeauftragte(r) (OB)
Der Ortsbeauftragte leitet den Ortsverband. Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des THW und sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, dem Geschäftsführer und den Einheitsführern. Er beruft den Ortsausschuss ein und hat den Vorsitz im Ortsausschuss inne.

Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:
- Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
- Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
- Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
- Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
- Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften